Auszug aus der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)
Stand: 01.01.2004
BEGLEITHUNDPRÜFUNG
MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
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Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch
Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die
nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer
Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der
gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht
bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein
Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat im Laufe
der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung
ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk
-"Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden"-eintragen.
A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt
auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten
Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn
jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in
sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die
Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung
der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht
gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von
Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF
aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt
ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LA mitzuteilen.
Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite
des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt
werden.
Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie
Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR
ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu
erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. |
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1. Leinenführigkeit
15 Punkte
Hörzeichen "Fuß"
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen
Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen
"Fuß" freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt
sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt
geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach
10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen,
mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann
mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund
hat stets mit Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu
bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung
ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen
"Fuß" gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne
Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung
nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden
Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken
Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF
mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF
hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich
durcheinander zu bewegen.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
2. Freifolgen
15 Punkte
Hörzeichen "Fuß"
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der
HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die
Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit
seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, Um dort
mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF
kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitzübung
10 Punkte
Hörzeichen "Sitz"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das
Hörzeichen "Sitz" schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF
stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des
Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter
Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder
stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.
4.Ablegen in Verbindung mit Herankommen
10 Punkte
Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß" geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung
10 Punkte
Hörzeichen "Platz", "Sitz"
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden. |
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B) Prüfung im Verkehr
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten
Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt
dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit
der Schulter in Kniehöhe des HF -willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig
zu verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden
Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und
unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von
mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit
Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu
sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig
verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird
zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei
Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF
und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das
Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und
vorbeifahren Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu
zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei
wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür
zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben
ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine
Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder
zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und
allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Skatern
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern.
Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF
entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit
abzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die
überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es
ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die
Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Skater Hund und HF
überholen und ihnen der entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich
der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen "Fuß"
wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder
Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen
Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt. |

Viel Erfolg